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Hinweis: Vom 19.12.24 bis 06.01.25 haben wir Inventur bzw. Betriebsurlaub. Bestellungen können weiterhin getätigt werden. Diese werden ab dem 07.01.2025 bearbeitet. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Ihr POOLSANA-Team

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Garantiebestimmungen POOLSANA AIR PROTECT PREMIUM


Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung und ohne diese einzuschränken wird für alle aufblasbaren Poolabdeckungen aus der Reihe "POOLSANA AIR PROTECT PREMIUM eine freiwillige Herstellergarantie auf die Schweißnähte gewährt.

Die Garantiezeit beträgt 48 Monate und beginnt ab Rechnungsdatum. Bitte bewahren Sie die Rechnung als Nachweis gut auf. 

Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die bestimmungs- und vorschriftsmäßige Installation bzw. Nutzung der Poolabdeckung.

Die Garantie ist ausgeschlossen bei Nichteinhaltung der Betriebsanleitung, mechanischen Beschädigungen (Scheuern und Verschleiß durch Reiben an beispielsweise Beckenrandsteinen), eigenmächtigen Veränderungen oder Reparaturversuchen an der Abdeckung sowie höherer Gewalt (Überschwemmungen, Unwetter etc.). Weiterhin bezieht sich die Garantieleistung nur auf die Schweißnähte und erstreckt sich nicht auf andere Teile der Abdeckung.

Im Reklamationsfall bitten wir Sie um schriftliche Kontaktaufnahme, vorzugsweise per E-Mail (info@poolsana.de). Alternativ können Sie auch unser Online-Formular www.poolsana.de/reklamationsformular verwenden. Zur Bearbeitung Ihrer Reklamation werden nebst Kopie der Rechnung auch aussagekräftige Bilder benötigt.

Zur Feststellung des Mangels muss die Abdeckung zur Überprüfung an den Hersteller eingesandt werden. Im berechtigten Garantiefall steht es diesem grundsätzlich frei, die Ware instandzusetzen oder auszutauschen. Dabei beschränkt sich die Garantieleistung in beiden Fällen nur auf die Reparatur selbst bzw. auf das Zurverfügungstellen einer mangelfreien Ware. Darüber hinausgehende Leistungen wie Transport oder Ein- und Ausbau sind nicht Teil der Garantieleistung.