Pooltiefe: 90 cm
Wassertiefe: ca. 75-80 cm
Füllinhalt: ca. 8 m³
Allgemeine Hinweise zum Rundbecken PLAIN: Das Schwimmbecken ist nur für die Freiaufstellung konzipiert und sollte nicht in die Erde eingelassen werden. Der Boden muss absolut eben und entsprechend tragfähig sein. Im Zweifel ist eine Beton-Bodenplatte der ideale Untergrund für das Stahlwandbecken.
Für die Desinfektion des Poolwassers empfehlen wir die Verwendung von Mitteln auf Chlor- oder Aktivsauerstoffbasis. Von Salz ist abzuraten, da dies sich im Laufe der Zeit negativ auf den Stahlmantel auswirken könnte.
Das Rundbecken PLAIN - in klassischem Weiß (RAL9003) schutzlackiert - ist der perfekte Einstieg in die Welt der Stahlwandbecken. Die für eine höhere Stabilität gewellte Stahlwand hat eine Stärke von 0,3 mm, ist feuerverzinkt und schutzlackiert. Ausschnitte für 1 Einbauskimmer sowie 1 Einlaufdüse sind bereits ab Werk ausgestanzt. Die Verbindung der überlappenden Stahlwandenden erfolgt mittels der im Lieferumfang enthaltenen Schrauben. Für die Beckenaußenseite wird eine farblich abgestimmte Kunststoff-Abdeckkappe mitgeliefert, die die Verbindungsstelle überdeckt. Handlauf- und Bodenschienen in einzelnen Segmenten sowie entsprechende Verbindungsstifte sind ebenfalls Teil des Lieferumfangs.
Als Abdichtung kommt eine blaue PVC-Poolfolie mit 0,4 mm Stärke zum Einsatz. Diese wird im Becken ausgelegt, ausgerichtet und am Rand überlappt (Sandhohlkehle entlang der Bodenschiene notwendig, nähere Infos hierzu finden Sie in der Anleitung). Nach Fertigstellung des Pools kann der Überstand einfach abgeschnitten werden. Auf die Dichtheit der Schweißnähte wird eine 4-jährige Garantie gewährt. Hiervon ausgenommen sind mechanische Beschädigungen sowie altersbedingte Abnutzungen.
Download Aufbauanleitung Stahlwandbecken PLAIN
Sicherheitshinweise: Vor dem Bau und der Benutzung eines Schwimmbades müssen alle Aufbauanleitungen mit Sicherheitshinweisen (können vorab angefordert werden) gelesen und befolgt werden. Um Ertrinken oder ernsthafte Verletzungen zu vermeiden, ist der unberechtigte Zugang von Personen zum Schwimmbecken - insbesondere von Kindern unter 5 Jahren - durch geeignete Sicherheitseinrichtungen zu vermeiden. Nichtschwimmer und Kinder müssen durch eine sachkundige Person beaufsichtigt werden. Alle Sicherheitsvorschriften und -einrichtungen können jedoch nur unterstützen und ersetzen nicht Ihre persönliche Sorgfaltspflicht.