window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments)}; gtag('js', new Date()); gtag('config', 'AW-1066246682'); gtag('config', 'G-1CLX6FXXV8',{'send_page_view': false, 'anonymize_ip': true});

 Black Week: Jetzt von vielen Preissenkungen im gesamten Programm profitieren!

 Zugabewochen: Gratis Schwallrohr/Schwalldusche zu allen HQ-/SQ-Ovalbecken und Rechteckpool-Sets!

Newsletter: Immer zuerst über Top-Deals und Knaller-Angebote informiert.Jetzt abonnieren

Baugenehmigung für den Pool: Ab wann wird sie erforderlich?

Bei Grundstücksarbeiten an Eigentumshäusern und Garagen ist die Baugenehmigung ein häufig fallender Begriff. Doch selbst bei Swimmingpools könnten Sie damit in Kontakt kommen. Lesen Sie, ab wann Sie nicht mehr um ein Einverständnis dessen herum kommen und wieso eine Genehmigung für ein Schwimmbecken benötigt wird.

Mit einer Baubewilligung hat der Eigentümer das Recht, sein Grundstück zu bebauen, verändern oder abzureißen.

Sobald das Bauamt die Anfrage bearbeitet hat, teilt es dem Besitzer das Einverständnis mit. Die Voraussetzung hierfür wäre, dass der Antrag genehmigungsbedürftig und -fähig ist. Rechtlich wurde dem Bau einer neuen Anlage somit zugestimmt und kann ohne weitere Probleme begonnen werden.

Sollten Sie jedoch bei einer genehmigungspflichtigen Swimmingpool-Größe ohne eine Bewilligung anfangen zu bauen, kann dies bei einer Kontrolle teuer zu stehen kommen. Denn ohne Genehmigung können die Arbeiten unterbrochen und die Anlage sogar abgerissen werden.

In den meisten deutschen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für einen Pool erst ab einem Wasservolumen von 100 Kubikmetern nötig. Die gängigen Schwimmbecken fassen eine deutlich geringere Wassermenge.

Die Angaben für das Höchstvolumen variieren je nach Land. Meist liegen diese zwischen 50 und 100 Kubikmetern. Demnach wäre ein Gartenpool in der Größe 4,00 x 8,00 x 1,50 m (48 m³) problemlos möglich. In Niederösterreich ist dies jedoch etwas strenger, da Sie in jedem Fall ab einem 50 m3 großen Pool die Bewilligung der Baubehörde benötigen. Schwimmbecken in Wien müssen noch weitere Kriterien erfüllen, um ohne Zustimmung gebaut zu werden. Zum einen muss ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden, zum anderen darf der Swimmingpool nur einen Rauminhalt von maximal 60 m³ aufweisen.

Dennoch ist es sinnvoll, sich vor Errichtung eines Schwimmbeckens über die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu informieren.

Auch bei Innenpools müssen einige Regeln beachtet werden. Hier benötigen Sie auf jeden Fall eine Baugenehmigung von der örtlichen Behörde. Zudem sollten Sie Ihr Bauvorhaben zu allererst mit einem Architekten besprechen. Denn ist die Haussubstanz nicht für Ihr Schwimmbecken geeignet, kann dies Ihr Vorhaben zunichtemachen.

Eine Genehmigung für die Montage eines Swimmingpools zu bekommen, kann ein sehr langwieriges Verfahren für den Bauherrn bedeuten. Viele verschiedene Richtlinien müssen zur Sicherheit überprüft werden. So zum Beispiel ob die Grenzbebauung und Abstandsflächen eingehalten werden.

Dafür muss das Anwesen von einem Poolbauer geprüft und abgesegnet werden, damit die Bauaufsichtsbehörde die weiteren Unterlagen kontrollieren kann.

Benötigte Unterlagen für die zuständige Behörde:

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und Angaben über Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und straßenmäßige Erschließung

Sobald Sie die Bewilligung in Ihren Händen halten, dürfen Sie keine Zeit verschwenden. Denn sollten Sie den Bau Ihres Swimmingpools nicht innerhalb der Geltungsdauer von 3 Jahren begonnen haben, müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Weitere Informationen zur Planung eines eigenen Swimmingpools finden Sie in unserem Blogartikel Der eigene Swimmingpool: richtige Planung und Tipps zum Traumpool. Eine grobe Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie in unserem Beitrag Aufbau von Stahlwand-Pools in 9 Schritten nachlesen.

 

Ihr POOLSANA-Team